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   BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95   

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BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5; StGB § 46
    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1995, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Ob im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 (NJW 1994, 1577 ) beim Besitz von nur 0, 8 Gramm Amphetamin ausschließlich ein Absehen von Strafe im Sinn des § 29 Abs. 5 BtMG dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot gerecht wird, hat regelmäßig der Tatrichter zu entscheiden, der im Rahmen der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG eine umfassende Würdigung Tat und der Täterpersönlichkeit vorzunehmen hat.
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn.316 und 358).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn.316 und 358).
  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    In diesem Fall kann für die Strafzumessung, und damit auch für die Bemessung der Höhe der Geldstrafe, die Gefährlichkeit des Rauschmittels nicht entscheidend ins Gewicht fallen, weil bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nur eine Selbstgefährdung des Täters herbeigeführt wird (BayObLG StV 1993, 29 ) .
  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95 und v. 21.5.1997 - 4St RR 114/97).
  • BayObLG, 21.07.1995 - 4St RR 114/97

    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95).
  • BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung

    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - BayObLGSt 1995, 22 -).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 4St RR 157/95

    Strafprozeßrecht: Körperliche Untersuchung und Verbot der mittelbaren

    Auf seine Sprungrevision hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch samt den zugrunde liegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen zurück.
  • BayObLG, 02.06.1995 - 4St RR 111/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch

    Stellt es aber fest, daß der Angeklagte das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen hat, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG Beschluß vom 14.2.1995 - 4St RR 26/95).".
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